01.06.2005 A: Sozialrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 05 | 2005

Anwendbarkeit von § 43 SGB I im Wirkungsbereich des § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX mit Anmerkung Dr. Haines (BMGS)

(Zitiervorschlag: Gagel „Anwendbarkeit von § 43 SGB I  im Wirkungsbereich des § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX  mit Anmerkung Dr. Haines“ in Diskussionsforum A, Beitrag 5/2005 auf www.reha-recht.de)

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Verhältnis von § 14 SGB IX zu § 43 SGB I. Hier tauchen eine Reihe von Rechtsfragen auf, die bisher noch nicht eingehend untersucht worden sind. Beide Normen sind Bausteine aus dem durch § 17 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB I vorgegebenen Konzept der zügigen und rechtzeitigen Leistungserbringung, weisen ansonsten aber grundlegende Unterschiede auf.

Die in diesem Beitrag zur Diskussion gestellten Lösungsansätze stellen ein geschlossenes System dar, das die Besonderheiten der Vorschriften und die Anforderungen des §17 SGB I in der Rechtsanwendung berücksichtigt. Kernaussage ist, dass § 43 SGB I im Wirkungsbereich des § 14 SGB IX nicht direkt angewendet werden kann. Nur im Ausnahmefall kommt eine analoge Anwendung in Betracht. Dr. Haines (BMGS) vertritt diesbezüglich eine andere Auffassung, die am Ende des Beitrags dargestellt wird.


Stichwörter:

Zuständigkeit nach § 14 SGB IX, § 43 SGB I


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