01.08.2005 B: Arbeitsrecht Brose: Diskussionsbeitrag 05 | 2005

Auswirkungen des § 84 Abs. 1 SGB IX auf den Kündigungsschutz bei verhaltensbedingten, betriebsbedingten und personenbedingten Kündigungen, Teil II

(Zitiervorschlag: Brose „Auswirkungen des § 84 Abs. 1 SGB IX auf den Kündigungsschutz bei verhaltensbedingten, betriebsbedingten und personenbedingten Kündigungen, Teil II“ in Diskussionsforum B, Beitrag 5/2005 auf www.reha-recht.de)

Im zweiten Beitrag der dreiteiligen Serie über Konsequenzen des § 84 Abs. 1 SGB IX auf das System des Kündigungsschutzes beleuchtet die Autorin das Verhältnis des Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 1 SGB IX zu anderen im Vorfeld einer Kündigung zu beachtenden Verfahrensregeln.

Im Einzelnen wird die Zustimmung des Integrationsamtes, die Betriebsratanhörung, die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung, die Abmahnung und die Arbeitnehmeranhörung behandelt. Es wird herausgearbeitet, dass das Verfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX diesen anderen Regeln zeitlich vorausgeht und inhaltliche Auswirkungen auf die nachgelagerten Verfahren nur im Falle der Zustimmung des Integrationsamts und der Abmahnung hat.


Stichwörter:

§ 84 SGB IX, Abmahnung, Kündigung, Kündigungsschutz


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