03.04.2006 B: Arbeitsrecht Schian, M.: Diskussionsbeitrag 05 | 2006

Betriebliches Eingliederungsmanagement als Konkretisierung des ultima-ratio-Prinzips bei krankheitsbedingter Kündigung

(Zitiervorschlag: Schian, M., „Betriebliches Eingliederungsmanagement als Konkretisierung des ultima-ratio-Prinzips bei krankheitsbedingter Kündigung“ in Diskussionsforum B, Beitrag 5/2006 auf www.reha-recht.de)

Das hier besprochene Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin leistet einen wesentlichen Beitrag zur Klärung noch umstrittener Fragen zur Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bei der krankheitsbedingten Kündigung. So bestätigt es u.a. die hier schon früh vertretene These, dass das BEM das ultima-ratio-Prinzip verstärkt und konkretisiert und betont die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung der Einsatzmöglichkeiten des/der Betroffenen auf der Grundlage einer Feststellung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Desweiteren wird klar, dass das bloße Vorhandensein organisatorischer Schwierigkeiten bei der Weiterbeschäftigung eines Schwerbehinderten Arbeitnehmers diese nicht gleich unzumutbar werden lässt. Der Beitrag erläutert diese und andere Kernaussagen des Urteils und behandelt weitere Fragen, die unmittelbar damit zusammenhängen.


Stichwörter:

BEM, Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, Zumutbarkeit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.