01.04.2008 A: Sozialrecht Tallich: Diskussionsbeitrag 05 | 2008

Hörgeräteversorgung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Im vorliegenden Beitrag befasst Sich Viktoria Tallich mit einem Urteil des Sozialgerichts Dresden zu Fragen der Abgrenzung zwischen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und medizinischer Rehabilitation. Das Gericht hat insbesondere entschieden, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch medizinische Hilfen erfassen können. Voraussetzung ist laut Gericht, dass diese Hilfen den Zielen des § 33 Abs. 1 SGB IX dienen. Die Autorin stimmt diesem und anderen Ergebnissen des Gerichts zu. In ihrer Würdigung erörtert sie zudem die von ihr abgelehnte Auffassung, es bestehe für die Rentenversicherung ein Aufstockungsverbot für Leistungen der Krankenkassen. Schließlich verweist sie auf den Umstand, dass die Regelung des § 14 SGB IX, die den Zuständigkeitsstreit zumindest für die Antragstellerin hätte entschärfen können, wieder einmal von keinem der Prozessbeteiligten beachtet worden zu sein scheint.

(Zitiervorschlag: Tallich "Hörgeräteversorgung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" in Diskussionsforum A, Beitrag 5/2008 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Hörgerät, Hörgeräteversorgung, Abgrenzungsfragen, Leistungen im Rahmen medizinischer Rehabilitation, Medizinische Rehabilitation, Rentenversicherungsträger, Krankenversicherung, Zuständigkeit, Zuständigkeitsklärung, Erstattungsanspruch, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


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