15.08.2006 A: Sozialrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 06 | 2006

„Voraussetzungen für die Entziehung einer Berufsunfähigkeitsrente nach Gewährung berufsfördernder Leistungen zur Rehabilitation“

(Zitiervorschlag: Gagel „Voraussetzungen für die Entziehung einer Berufsunfähigkeitsrente nach Gewährung berufsfördernder Leistungen zur Rehabilitation“ in Diskussionsforum A, Beitrag 6/2006 auf www.reha-recht.de)

In diesem Beitrag wird ein Urteil des BSG besprochen, in dem es um die Aufhebung einer Rentenbewilligung für die Zukunft geht (BSG, Urteil vom 29.03.2006 – B 13 RJ 41/05 R). Von zentraler Bedeutung ist dabei die Frage, ob der Versicherte durch eine zuvor von ihm absolvierte berufliche Bildungsmaßnahme zu einem Beruf ausgebildet oder umgeschult wurde, auf den er deshalb auf der Grundlage von § 43 Abs. 2 Satz 3 SGB VI (Fassung bis 31.12.2000) verwiesen werden kann. Das Urteil beantwortet diese Frage auf der Grundlage der in den Einzelheiten wiedergegebenen gefestigten Rechtsprechung zu den Voraussetzungen, unter ein Versicherter auf bestimmte Berufstätigkeiten verwiesen werden kann und vor allem, welche Anforderungen an die Bezeichnung (Präzisierung) solcher Tätigkeiten zu stellen sind.


Stichwörter:

Rentengewährung, rentenrechtliche Prüfung, Rehabilitation vor Rente, Rehabilitationsleistungen, Erwerbsfähigkeit


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