15.09.2005 A: Sozialrecht

Gemeinsame Servicestellen – neue Aufgaben und weiterhin keine Entscheidungskompetenzen (Teil II)

(Zitiervorschlag: „Gemeinsame Servicestellen – neue Aufgaben und weiterhin keine Entscheidungskompetenzen (Teil II)“ in Diskussionsforum A, Beitrag 7/2005 auf www.reha-recht.de)

Dieser zweite Teil der dreiteiligen Serie von Dr. Holger Wellmann über die gemeinsamen Servicestellen behandelt die Aufgaben, die den gemeinsamen Servicestellen in § 8 der gemeinsamen Empfehlung „Prävention“ zugewiesen werden. Neu aber in Hinblick auf § 84 Abs. 2 SGB IX auch notwendig, ist vor allem die Erweiterung der Zielgruppe von Beratungsleistungen um die Arbeitgeber. Dies erweitert das Anforderungsprofil einer gemeinsamen Servicestelle noch einmal erheblich. Die Servicestelle soll danach nicht nur im Sinne einer Bring-Struktur die Rolle des Impulsgebers übernehmen. Darüber hinaus werden Kompetenzen in den Bereichen Konzeptentwicklung und Projektmanagement vorausgesetzt.


Stichwörter:

Gemeinsame Servicestellen, Beratung, Rehabilitationsträger


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