01.04.2007 B: Arbeitsrecht Zipprich: Diskussionsbeitrag 07 | 2007

Die "Krankheitskündigung" und die Prävention von Erkrankungen nach der Lastenhandhabungsverordnung

Dr. Jana Zipprich setzt sich in ihrem Beitrag mit einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt (Urteil vom 27. November 2006 – 18/16 Sa 340/06) auseinander.

In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit ging es um eine krankheitsbedingte Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit. Gestützt wurde diese auf ein ärztliches Attest, demzufolge Arbeitsunfähigkeit bestand, da bei Wiederaufnahme der Tätigkeit die Gefahr der Verschlechterung des Gesundheitszustandes drohe. Die Entscheidung des Gerichts ist insbesondere hinsichtlich der Kriterien für die Beurteilung der Unmöglichkeit der Erbringung von Arbeitsleistung interessant.

In ihrer Würdigung betont Frau Zipprich die Bedeutung der vom Gericht in seiner Argumentation nicht berücksichtigten Lastenhandhabungsverordnung für solche Fallkonstellationen und die Bezüge zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Dabei kommt sie unter anderem zu dem Schluss, dass bei dringender ärztlicher Empfehlung, bestimmte Tätigkeiten zu vermeiden, schon aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen die Möglichkeiten anderweitiger Einsetzbarkeit geprüft werden müssen.

(Zitiervorschlag: Zipprich „Die „Krankheitskündigung“ und die Prävention von Erkrankungen nach der Lastenhandhabungsverordnung“ in Diskussionsforum B, Beitrag 7/2007 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Krankheit, Kündigung, Prävention, Betriebliche Gesundheitsförderung (Prävention), BEM, Arbeitsfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Lastenhandhabungsverordnung


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