23.03.2009 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 08 | 2009

Entschädigung nach dem AGG bei Kündigung wegen einer Behinderung (LAG Düsseldorf u.v. 14.05.08 – 12 Sa 256/08)

Umstritten ist immer noch, wie sich AGG und Kündigungen zueinander verhalten. Das EuGH hat das Diskriminierungsverbot auch ausdrücklich auf Kündigungen (Art. 3 Abs. 1 Buchst. C des EG RiLi 2000/78) bezogen. Eine Versagung von Entschädigungsansprüchen wegen § 2 Abs. 4 AGG wird daher als europarechtswidrig eingestuft. Wirksame wie unwirksame Kündigungen können Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach sich ziehen, wenn diskriminierende Absichten hinter der Kündigung standen oder im Verfahren diskriminierende Äußerungen gemacht worden.

(Zitiervorschlag: Gagel "Entschädigung nach dem AGG bei Kündigung wegen einer Behinderung" in Diskussionsforum B, Beitrag 8/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Diskriminierung, Diskriminierungsverbot, Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, Entschädigung, Entschädigungsansprüche, Entschädigungsanspruch, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Benachteiligungsverbot


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