12.08.2010 A: Sozialrecht Bungart: Diskussionsbeitrag 08-2010

Konzept und Gesetz "Unterstützte Beschäftigung" – eine aktuelle Standortbestimmung

Nach langjährigen positiven Erfahrungen einiger Anbieter mit dem Konzept "Unterstützte Beschäftigung" wurde Ende 2008 das Gesetz zur Einführung unterstützter Beschäftigung verabschiedet (§ 38a SGB IX).

Seitdem ist zwischen Konzept und Gesetz zu unterscheiden. Inhalte und Prinzipien des Konzepts "Unterstützte Beschäftigung" können in Zukunft über das Gesetz hinaus zur Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung beitragen. Daneben gilt es, die Umsetzung des § 38a SGB IX kritisch zu begleiten, um die Qualität der Maßnahme zu optimieren.

(Zitiervorschlag: Bungart: Konzept und Gesetz "Unterstützte Beschäftigung" – eine aktuelle Standortbestimmung; Forum A – 7/2010 unter www.reha-recht.de)


Stichwörter:

§ 38a SGB IX, individuelles berufliches Orientierungsverfahren, Unterstützte Beschäftigung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Persönliches Budget, Qualitätsstandards, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe


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