01.05.2007 B: Arbeitsrecht Wolf: Diskussionsbeitrag 09 | 2007

Keine "offensichtliche Unzuständigkeit" der Einigungsstelle beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

Sven Wolf stellt in diesem Urteil einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Kiel (Beschl. vom 19.12.2006 – 6 TaBV 14/06) vor. Darin entschied das Gericht, dass eine Einigungsstelle für Fragen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nicht offensichtlich unzuständig im Sinne des § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist. Die Frage allerdings, ob das BEM der zwingenden Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 BetrVG unterfällt musste das Gericht nicht entscheiden und ließ sie auch ausdrücklich offen. In seiner Besprechung befürwortet der Autor die Gründe der Entscheidung und führt ihren Gedanken dahingehend weiter, dass er ebenso auf die Instrumente des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zutrifft.

(Zitiervorschlag: Wolf "Keine 'offensichtliche Unzuständigkeit' der Einigungsstelle beim betrieblichen Eingliederungsmanagement" in Diskussionsforum B, Beitrag 9/2007 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Einigungsstelle, Gleichbehandlung, Zuständigkeit, BEM, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beim BEM, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrechte


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