01.06.2008 A: Sozialrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 09 | 2008

Rehabilitationsleistungen in der letzen Phase des Arbeitslebens

In diesem Beitrag wird ein Urteil des LSG München besprochen, das zwei einschlägige Schwerpunkte aufweist. Zum einen befasst es sich mit dem Leistungsbegriff im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a SGB VI und stellt fest, dass Zahlungen des Arbeitgebers keine Sozialleistungen sind und daher nicht darunter fallen. Zum anderen streift die Entscheidung die Frage der Zuständigkeit. Diesbezüglich ist das Gericht der Auffassung, dass der erstangegangene Rentenversicherungsträger gemäß § 14 SGB IX unabhängig von der materiellen Zuständigkeit zuständig ist, wenn er den Antrag nicht binnen zwei Wochen weiterleitet.

Der Autor folgt im Ergebnis den Aussagen des Urteils setzt sich jedoch insbesondere mit dem Leistungsbegriff des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a SGB VI dergestalt kritisch auseinander, dass der Leistungsbegriff nicht auf den der Sozialleistungen reduziert werden darf. Dazu stellt er dem besprochenen Urteil des LSG München eine Entscheidung des LSG Nordrhein Westfalen vom 14.12.2005 gegenüber.

(Zitiervorschlag: Gagel „Rehabilitationsleistungen in der letzen Phase des Arbeitslebens“ in Diskussionsforum A, Beitrag 9/2008 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Rehabilitation, Rehabilitationsleistungen, Zuständigkeit nach § 14 SGB IX, Erstangegangener Träger, Leistungen zur stationären Rehabilitation, Leistungen im Rahmen medizinischer Rehabilitation, Zuständigkeit, Zuständigkeitsfrage, Zuständigkeitsklärung, Alter, Altersdiskriminierung, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.