15.09.2010 A: Sozialrecht Prof. Felix Welti: Diskussionsbeitrag 09-2010

Hilfsmittelversorgung – Amtshaftung der Krankenkasse bei schuldhaft verspäteter Leistung – Anmerkung zu LG Ellwangen; Urt. v. 13.02.2009 – Az. 3 O 97/08BSG

Die Entscheidung des LG Ellwangen gibt Anlass sich mit den Amtshaftungsansprüchen bei nicht ordnungsgemäßer Prüfung individueller Hilfsmittelversorgungsansprüche zu befassen. Der Autor zeigt in seinen Ausführungen die Gefahren einer Entscheidung nach Aktenlage auf und macht deutlich, dass dem Amtsermittlungsgrundsatz nur dann Genüge getan ist, wenn eine Einzelfallbewertung nach individueller Bedarfsfeststellung erfolgt. Der Autor mahnt daher die kritische Überprüfung von Gutachten des MDK und sonstiger medizinischer Gutachten vor der Entscheidung ausdrücklich an.

(Zitiervorschlag: Welti: Hilfsmittelversorgung – Amtshaftung der Krankenkasse bei schuldhaft verspäteter Leistung – Anmerkung zu LG Ellwangen; Urt. v. 13.02.2009 –  Az. 3 O 97/08; Forum A - 9/2010 unter www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Amtshaftung, Amtsermittlungsgrundsatz, Amtsermittlung, Hilfsmittel, Prothese, Mehrfachversorgung, § 13 SGB V, § 254 BGB, § 287 ZPO, § 33 SGB V, § 275 SGB V, § 20 SGB X, Bedarfsfeststellung


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