01.04.2009 B: Arbeitsrecht Shafaei: Diskussionsbeitrag 10 | 2009

Annahmeverzug und Schadensersatz bei Betrieblichem Eingliederungsmanagement, Teil I – Anmerkung zu: LAG Rheinland-Pfalz vom 07.03.2008, Az.: 6 Sa 665/07

Das LAG Rheinland-Pfalz hatte sich in seinem Urteil (Az. 6 Sa 665/07) mit Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) auseinanderzusetzen. Insbesondere hat es dabei die Frage zu klären ob Annahmeverzug und Schadenersatz begründet gewesen sein können. Im ersten Teil seines Beitrags beschäftigt sich der Autor mit der Frage, wann der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät und was ihm im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zuzumuten ist, aber auch obliegt. Dabei ist im Einzelnen die geschuldete vertragsgemäße Beschäftigung hinreichend zu konkretisieren gewesen.

(Zitiervorschlag: Fakhr Shafaei "Annahmeverzug und Schadenersatz bei Betrieblichem Eingliederungsmanagement, Teil I  – Anmerkung zu: LAG Rheinland-Pfalz vom 07.03.2008, Az.: 6 Sa 665/07" in Diskussionsforum B, Beitrag 10/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Vertragsgemäße Beschäftigung, BEM, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Schadensersatz, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Fürsorgepflicht


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