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- 01.04.2009 Diskussionsbeitrag 10 | 2009
Im zweiten Teil seines Beitrags beschäftigt sich der Autor mit der Schadensersatzanspruch-Qualität des § 84 Abs. 2 SGB IX und aus welchen Normen sich ein solcher Anspruch begründen lässt. Dabei stellt er die Haltung höchstrichterlicher Rechtsprechung zu Schadenersatz und BEM dem Rechtscharakter des § 84 Abs. 2 SGB IX gegenüber und kommt zu dem Ergebnis, dass § 84 Abs. 2 SGB IX eine Rechtspflicht begründet aus der sich Schadensersatzansprüche ableiten lassen. (Bitte beachten Sie auch Teil I, Beitrag 10 | 2009)
(Zitiervorschlag: Fakhr Shafaei „Annahmeverzug und Schadenersatz bei Betrieblichem Eingliederungsmanagement, Teil II – Anmerkung zu: LAG Rheinland-Pfalz vom 07.03.2008, Az.: 6 Sa 665/07“ in Diskussionsforum B, Beitrag 6/2009 auf www.reha-recht.de)
Schadensersatz, BEM, Schadensersatzanspruch, § 84 SGB IX, Arbeits- und Gesundheitsschutz
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