02.07.2009 A: Sozialrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 13 | 2009

Sicherung der Anspruchserfüllung durch bürgergerechtes Verwaltungsverfahren - Neuere Rechtsprechung - Teil 3: Voraussetzungen einer Mitwirkungspflicht des Berechtigten

Der Autor berichtet hier über die Entscheidung des BSG vom 17.07.2008 – B 9/9a VS 1/06R sowie eine Entscheidung des LSG Leipzig vom 29.08.2007 – S 8 KR 285/06. Beide Entscheidungen befassen sich mit der Frage der Mitwirkungspflichten des Berechtigten und stellen fest, dass diese nur dann verletzt sein können, wenn der Betroffene zuvor durch Verwaltung, Gericht oder Träger auf seine Mitwirkungspflicht und deren Bedeutung für die zu gewährende Leistung hingewiesen wurde. Zudem ist immer das bestehende Ermessen im Hinblick auf eigene Möglichkeiten der Informationsbeschaffung zu berücksichtigen.

(Zitiervorschlag: Gagel, "Sicherung der Anspruchserfüllung durch bürgergerechtes Verwaltungsverfahren – Neuere Rechtsprechung – Teil 3: Voraussetzungen einer Mitwirkungspflicht des Berechtigten" in Diskussionsforum A, Beitrag 13/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Mitwirkungspflichten, Ermessen, Ärztliches Gutachten, Begutachtung, Verwaltungsvorschriften, Sozialmedizin, Verfahrensfehler


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