01.10.2006 B: Arbeitsrecht M. Schian: Diskussionsbeitrag 14 | 2006

Neuere Rechtsprechung zur Vermutung einer Benachteiligung (§ 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB IX)

(Zitiervorschlag: M. Schian „Neuere Rechtsprechung zur Vermutung einer Benachteiligung (§ 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB IX)“ in Diskussionsforum B, Beitrag 14/2006 auf www.reha-recht.de)

Die Rechtsprechung hat in der jüngeren Vergangenheit Einzelheiten zur Vermutung einer Benachteiligung (§ 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB IX) herausgearbeitet. Die Entscheidungen sind vor allem deshalb zu begrüßen, weil sie dazu anhalten, die bei der Bewerberauswahl zu berücksichtigenden Vorschriften zu beachten und Benachteiligungen wegen einer Behinderung zurückzudrängen. In diesem Beitrag werden zur Verdeutlichung einige Urteile kurz vorgestellt. Diese behandeln vor allem die Benachteiligung wegen Nichteinhaltung von Verfahrenspflichten im Bewerbungsverfahren, im Einzelnen wegen Nichtbeteiligung der betrieblichen Gremien, wegen Nichtmitteilung der Gründe der Ablehnung oder wegen Nichteinladung bei Bewerbung im öffentlichen Dienst.




Stichwörter:

Benachteiligung, Beweislast, Entschädigung, Bewerbungsverfahren, Stellenausschreibung, Darlegungs- und Beweislast


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