01.10.2006 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 15 | 2006

Pflichten des Integrationsamts zur Überprüfung der Wirksamkeit beabsichtigter Kündigung

(Zitiervorschlag: Gagel „Pflichten des Integrationsamts zur Überprüfung der Wirksamkeit beabsichtigter Kündigung“ in Diskussionsforum B, Beitrag 15/2006 auf www.reha-recht.de)

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation ist besonders umstritten, ob und inwieweit Integrationsämter im Rahmen des Zustimmungsverfahrens die Wirksamkeit beabsichtigter Kündigungen zu prüfen haben. Dr. Alexander Gagel kommt unter Berücksichtigung eines Vergleichs mit der vor Inkrafttreten des SGB IX bestehenden Rechtslage zu dem Schluss, dass die Integrationsämter einen weit reichenden Prüfungsauftrag haben, der sich u. a. auf die Schlüssigkeit und Begründetheit der beabsichtigten Kündigung und die Einhaltung der Präventionsvorschrift des § 84 SGB IX erstreckt.


Stichwörter:

Kündigung, Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, Integrationsamt, Prüfungspflicht des Integrationsamtes, BEM


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.