01.07.2007 B: Arbeitsrecht Gagel, Schian, M.: Diskussionsbeitrag 15 | 2007

Aktuelle Rechtsprechung zur Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz

Das BAG hat am 12.07.2007 unter dem Aktenzeichen 2 AZR 716/06 eine wegweisende Entscheidung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gefällt. Sie liegt, soweit sich aus der dazu veröffentlichten Pressemitteilung erkennen lässt, in wesentlichen Punkten auf einer Linie mit einer aktuellen Entscheidung des LAG Hamm vom 24.01.2007. In diesem Beitrag werden Ihnen die beiden Entscheidungen kurz vorgestellt und mit Blick auf die Bedeutung des BEM für den Kündigungsschutz zusammenfassend erörtert. Hinsichtlich des Urteils des Bundesarbeitsgerichts kann dabei derzeit nur die Pressemitteilung (Nr. 54-2007) zu Grunde gelegt werden. Es darf nach diesen Entscheidungen dennoch nunmehr als gesichert gelten, dass § 84 Abs. 2 SGB IX für alle Beschäftigten gilt und nicht auf Schwerbehinderte beschränkt ist. Ausdrücklich hat das BAG zudem in seiner Pressemitteilung formuliert, dass das BEM eine Ausprägung des das Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist. Welche genauen Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers das Bundesarbeitsgericht daraus herleiten wird, muss noch abgewartet werden. Fest steht aber schon jetzt, dass die Anforderungen an die Darlegung und den Beweis, dass die krankheitsbedingte Kündigung letztes Mittel ist, gestiegen sind.

(Zitiervorschlag: Gagel, Schian, M. "Aktuelle Rechtsprechung zur Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz" in Diskussionsforum B, Beitrag 15/2007 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

BEM, Beweis, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 84 SGB IX, Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer, Kündigungsschutz, Beschäftigungsverhältnis


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