01.09.2009 A: Sozialrecht Wendt: Diskussionsbeitrag 15 | 2009

Versagung für Eilrechtsschutz für Anschaffung eines mundgesteuerten Elektrorollstuhls ist Grundrechtsverletzung – BVerfG, Beschluss vom 25.02.2009 – 1 BvR 120/09

Die Autorin berichtet über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Falle einer unter ALS leidenden Beschwerdeführerin. Das Gericht sieht die Versagung des Eilrechtsschutzes in einem Verfahren, in welchem es um die Gewährung eines mundgesteuerten Rollstuhls für die ansonsten in ihrer Mobilität gänzlich eingeschränkte Beschwerdeführerin geht, als Verletzung der Menschenwürde und damit als grundrechtswidrig an. Die Autorin begrüßt diese Entscheidung und zeigt auf, dass diese Sichtweise auch mit den Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Einklang steht. Nochmals deutlich wird hier, dass eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache immer dann angezeigt ist, wenn ansonsten kein wirksamer Rechtschutz erlangt werden kann und somit unzumutbare und irreparable Schäden für den Betroffenen entstehen.

(Zitiervorschlag: Wendt, „ Versagung für Eilrechtsschutz für Anschaffung eines mundgesteuerten Elektrorollstuhls ist Grundrechtsverletzung“ in Diskussionsforum A, Beitrag 15/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Hilfsmittel, Rollstuhl, Eilverfahren, Menschenwürde, UN-BRK


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