01.10.2009 B: Arbeitsrecht Welti: Diskussionsbeitrag 17 | 2009

Generelle Aufstiegssperre für polizeidienstunfähige Beamte verfassungswidrig – Prüfung im Einzelfall geboten

In dieser Entscheidung wendet das Bundesverfassungsgericht den grundrechtlich verbürgten Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Leistung und Befähigung auch auf die Frage der Beförderung und den Laufbahnaufstieg an und zeigt auf, dass ein Ausschluss aus dem Beförderungsgeschehen nur wegen zwingender dienstlicher Belange, nicht jedoch aufgrund des Bestehens einer Behinderung erfolgen darf. Vielmehr muss die grundsätzliche Möglichkeit der Beförderung für behinderte, polizeidienstunfähige Beamte und Beamtinnen möglich bleiben, sofern eine Verwendung auf einem einzelnen Dienstposten möglich ist. Damit wird die Bedeutung des Benachteiligungsverbots auch für das Beamtenrecht deutlich herausgestellt. Dem Dienstherrn obliegt die Pflicht in diesen Fällen nach einer Verwendungsmöglichkeit für dienstunfähige Beamte zu suchen.

(Zitiervorschlag: Welti "Generelle Aufstiegssperre für polizeidienstunfähige Beamte verfassungswidrig", in Diskussionsforum B – Prüfung im Einzelfall geboten, Beitrag 17/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Benachteiligungsverbot, Dienstunfähigkeit von Beamten, Dienstunfähigkeit, Diskriminierung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Diskriminierungsverbot, Berufliche Teilhabe, Berufliche Rehabilitation


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