01.11.2008 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 18 | 2008

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Mitbestimmung bei der Regelung und Mitwirkung bei der Durchführung

Im Beitrag wird der Beschluss des LArbG Hamburg (H 3 TaBV 1/08) besprochen, der sich im vorliegenden Verfahren mit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu beschäftigen hatte. Es kommt zum Schluss, dass eine Mitbestimmung regelmäßig nur zur Regelung kollektiver Fragen in Betracht kommt. Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement betreffe dabei regelmäßig individuelle Maßnahmen die nicht der Mitbestimmung unterlägen. Der Autor arbeitet in diesem Beitrag die Unterschiede von Mitwirkung und Mitbestimmung durch den Betriebsrats und ihre Funktion detailliert heraus und in welchen Fällen des § 87 BetrVG dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Insbesondere nimmt er sich dabei dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei BEM und Krankenrückkehrgesprächen, Einbestellungen zum Betriebsarzt und Auflagen für Krankmeldungen an.

(Zitiervorschlag: Gagel "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Mitbestimmung bei der Regelung und Mitwirkung bei der Durchführung" in Diskussionsforum B, Beitrag 18/2008 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

BEM, Betriebsrat, Beteiligung, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beim BEM, Mitbestimmungsrechte, Mitbestimmung, Krankmeldung


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