02.11.2009 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 18 | 2009

Irrtümer über Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes nach § 85 SGB IX

Dieser Beitrag bespricht das Urteil des BAG vom 11.12.2008 – 2 AZR 395/07. Das BAG hat hier entschieden, dass der Sonderkündigungsschutz nach § 85 SGB IX unabhängig davon besteht, ob der Betroffene dem Arbeitgeber Kenntnis von der Anerkennung als schwerbehinderter Mensch verschafft hat. Erforderlich ist lediglich die Verschaffung der Kenntnis binnen einer angemessenen Frist von in der Regel 3 Wochen zur Vermeidung einer Verwirkung. Ein Betriebserwerber hat sich bei einem Betriebsübergang insoweit die Kenntnis des Betriebsveräußerers zurechnen zu lassen.

(Zitiervorschlag: Gagel "Irrtümer über Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes nach § 85 SGB  IX", in Diskussionsforum B, Beitrag 18/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Sonderkündigungsschutz, Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Schwerbehinderte Beschäftigte, Kenntnis Arbeitgeber Schwerbehinderung, Schwerbehinderte Menschen


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