10.12.2009 A: Sozialrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 18 | 2009

Verpflichtung zu umfassender Prüfung aller denkbaren Rechtsgrundlagen bei Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe (§ 14 SGB IX) Teil II – Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten am Beispiel eines Antrags auf Finanzierung eines Leitsystems für einen Blinden

Dieser Beitrag widmet sich in Teil II der Besprechung des BSG Urteils vom 25.06.2009 – B 3 KR 4/08 R den materiell rechtlichen Fragestellungen dieses Sachverhaltes.

Das BSG hat hier im Rahmen der unfassenden Prüfungspflicht das Bestehen eines Anspruchs auf ein Leitsystem für Blinde unter den Gesichtspunkten der medizinischen Rehabilitation, der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie auch der Teilhabe am Arbeitsleben geprüft.

Wesentlich ist die Feststellung, dass ein Träger sich bei der Anspruchsprüfung nicht darauf zurückziehen kann, das begehrte Hilfsmittel sei nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Vielmehr hat ein solches Hilfsmittelverzeichnis keinen abschließenden Charakter, sondern ist nur eine Orientierungs- und Auslegungshilfe.


(Zitiervorschlag: Gagel, "Umfassende Prüfungspflicht aller Sozialgesetze als Regel bei allen Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe (§14 Abs. 1-3 SGB IX) Teil II – Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten am Beispiel eines Antrages auf Finanzierung eines Leitsystems für einen Blinden" in Diskussionsforum A, Beitrag 18/2009 unter www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Prüfpflicht, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Blindheit, Rehabilitationsleistungen, Rehabilitationsträger, Leistungen im Rahmen medizinischer Rehabilitation, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.