20.12.2009 A: Sozialrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 19 | 2009

Badeprothese Bestandteil eines unmittelbaren Behinderungsausgleichs

Dieser Beitrag widmet sich in Teil II der Besprechung des BSG-Urteils vom 25.06.2009 – B 3 KR 4/08 R den materiell rechtlichen Fragestellungen dieses Sachverhaltes. Das Bundessozialgericht (BSG) hat hier im Rahmen der unfassenden Prüfungspflicht das Bestehen eines Anspruchs auf ein Leitsystem für Blinde unter den Gesichtspunkten der medizinischen Rehabilitation, der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie auch der Teilhabe am Arbeitsleben geprüft. Wesentlich ist die Feststellung, dass ein Träger sich bei der Anspruchsprüfung nicht darauf zurückziehen kann, das begehrte Hilfsmittel sei nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Vielmehr hat ein solches Hilfsmittelverzeichnis keinen abschließenden Charakter, sondern ist nur eine Orientierungs- und Auslegungshilfe.

(Zitiervorschlag: Gagel, „Badeprothese Bestandteil eines unmittelbaren Behinderungsausgleichs“ in Diskussionsforum A, Beitrag 19/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Blindheit, Hilfsmittelverzeichnis, Hilfsmittel, Prothese, Behinderung, Behinderungsausgleich (unmittelbarer)


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