01.08.2007 B: Arbeitsrecht Winkler: Diskussionsbeitrag 20 | 2007

Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung

Die gesetzlichen Regelungen zur Rolle der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) lassen Interpretationsspielräume, die erst nach und nach durch Wissenschaft, Praxis und Rechtsprechung geklärt werden. Dieser Beitrag von Björn Winkler befasst sich mit einem Beschluss des LAG Hamm (vom 19.01.2007 – 13 TaBV 58/06 -) zu der Frage, ob und wie die SBV den Abschluss von Integrationsvereinbarungen erzwingen können. Das Gericht kommt dabei unter anderem zu dem Schluss, dass die SBV keinen Anspruch auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung hat. Der Autor stellt dem in seiner Besprechung die These gegenüber, dass die SBV zwar einen solchen Anspruch hat, diesen jedoch nach gegenwärtiger Rechtslage aber höchstens gerichtlich feststellen lassen, nicht aber klageweise durchsetzen kann. Darüber hinaus wird herausgestellt, dass es auch Aufgabe des Betriebsrats ist, sich um die Eingliederung behinderter Mitarbeiter zu kümmern, und dass eine betriebsnahe Regelung von Ansprüchen behinderter Menschen in einer Integrationsvereinbarung durchaus im betrieblichen Interesse liegt.

(Zitiervorschlag: Winkler „Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung“ in Diskussionsforum B, Beitrag 20/2007 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Integrationsvereinbarung (Inklusionsvereinbarung), Betriebsrat, Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Schwerbehindertenvertretung (SBV)


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