01.09.2007 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 21 | 2007

Folgen der unterlassenen Anhörung der Schwerbehindertenvertretung im Beamtenrecht

Dieser Beitrag setzt die Reihe zur Umsetzung des SGB IX im öffentlichen Dienst und dort besonders auch im Beamtenrecht fort. Es geht um die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf die Rechte schwerbehinderter Beamter, konkret um die Auswirkungen unterlassener Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei der Entscheidung über die Besetzung einer Beförderungsstelle. Anlass ist eine aktuelle Entscheidung des OVG Münster (Beschluss vom 19.6.2007 6 B 383/07 -). Das Gericht gelangt darin in Abweichung von der neueren Rechtsprechung des BVerwG zu dem Ergebnis, dass die im Fall vorgenommene Besetzungsentscheidungen wegen unterlassener Anhörung der Schwerbehindertenvertretung fehlerhaft war. Diesem Ergebnis wird im vorliegenden Beitrag zugestimmt, allerdings wird dafür plädiert die Begründung vor allem auf die bisher in der Diskussion etwas vernachlässigten Regelungen des AGG zu stützen.

(Zitiervorschlag: Gagel "Folgen der unterlassenen Anhörung der Schwerbehindertenvertretung im Beamtenrecht" in Diskussionsforum B, Beitrag 21/2007 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Schwerbehindertenvertretung (SBV), Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


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