Verfassungskonforme Auslegung des § 90 Abs. 2a SGB IX
In der im Diskussionsbeitrag B 22-2007 besprochenen Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen ging es auch um die Auslegung des § 90 Abs. 2a SGB IX. Diese Vorschrift wurde dahingehend eng ausgelegt, dass der besondere Kündigungsschutz der §§ 85ff. SGB IX nicht im Nachhinein gewährt werden muss, wenn die seitens des Versorgungsamtes erfolgte Versagung der Anerkennung als Schwerbehinderter nach Zugang der Kündigung im verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren aufgehoben wird. In diesem Beitrag setzt sich der Autor mit dieser Fragestellung noch einmal auseinander und betont, dass die von der Rechtsprechung derzeit verfolgte Linie erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist.
(Zitiervorschlag: Gagel „Verfassungskonforme Auslegung des § 90 Abs. 2a SGB IX“ in Diskussionsforum B, Beitrag 23/2007 auf www.reha-recht.de)
Stichwörter:
Kündigungsschutz, Schwerbehindertenarbeitsrecht, Rückwirkende Anerkennung
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!