01.10.2007 B: Arbeitsrecht Wolf: Diskussionsbeitrag 25 | 2007

Entschädigungsanspruch nach § 81 Abs. 2 SGB IX für Bewerber mit einem GdB von weniger als 50 wegen Benachteiligung bei einer Stellenbesetzung

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Auswirkungen einer europäischen Richtlinie – hier die Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung behinderter Menschen – auf das nationale Recht – hier Anwendung des SGB IX – befasst. Es hat klargestellt, dass § 81 Abs. 2 SGB IX a.F. keine gemeinschaftsrechtskonforme Umsetzung der Richtlinie war und einer allein wegen ihrer Behinderung (GdB 40) erfolglosen Bewerberin einen Schadensersatzanspruch wegen Diskriminierung zugebilligt. Der Autor dieses Beitrags stimmt dieser Entscheidung zu und nimmt sie zum Anlass, sich mit weiteren naheliegenden Fragestellungen zur Bedeutung der Richtlinie 2000/78/EG für das nationale Recht zu befassen.

(Zitiervorschlag: Wolf "Entschädigungsanspruch nach § 81 Abs. 2 SGB IX für Bewerber mit einem GdB von weniger als 50 wegen Benachteiligung bei einer Stellenbesetzung" in Diskussionsforum B, Beitrag 25/2007 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Stellenausschreibung, Benachteiligung wegen Behinderung, Bewerbungsverfahren


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