Ausstattung eines Versicherten mit einer Sportprothese zu Lasten der Krankenkasse? Anmerkung zu LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 02.02.2012 – L 5 KR 203/11
(Zitiervorschlag: Waßer: Ausstattung eines Versicherten mit einer Sportprothese zu Lasten der Krankenkasse? Anmerkung zu LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 02.02.2012 – L 5 KR 203/11; Forum A, Beitrag A1-2013 unter www.reha-recht.de; 11.01.2013)
Die Autorin beschäftigt sich im folgenden Beitrag mit einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz. Das LSG hatte über die Versorgung eines Versicherten mit einer zusätzlichen Sportprothese zu entscheiden. Das LSG Rheinland-Pfalz verneinte einen solchen Anspruch und führte zur Begründung unter anderem an, dass für Versicherte kein Anspruch auf eine Optimalversorgung mit Hilfsmitteln besteht. Die Autorin weist darauf hin, dass diese Entscheidung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entspricht und eine solche Sportprothese nur einen speziellen und keinen alltäglichen Lebensbereich betrifft.
Beitrag A1-2013 (PDF-Datei, 146 KB)
Stichwörter:
Aktueller Stand des medizinischen und technischen Fortschritts, Optimalversorgung, Gebrauchsvorteile im Alltag, Sportprothese, Hilfsmittel, Gebrauchsvorteile, Behinderungsausgleich (unmittelbarer), Grundbedürfnis, Grundbedürfnis „Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums“, Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Grundbedürfnisse, Behinderungsausgleich
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