14.08.2013 A: Sozialrecht Langer: Diskussionsbeitrag A10-2013
Hindernde Umsetzungsbedingungen für das Persönliche Budget zwischen leistungsbezogenen Beharrungskräften, administrativem Abwehrverhalten und persönlichen Kompetenzen
(Zitiervorschlag: Langer: Hindernde Umsetzungsbedingungen für das Persönliche Budget zwischen leistungsbezogenen Beharrungskräften, administrativem Abwehrverhalten und persönlichen Kompetenzen; Forum A, Beitrag A10-2013 unter www.reha-recht.de; 14.08.2013)
Der Autor beschreibt die Schwierigkeiten, die bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets bestehen. Hierbei geht er nach einer kurzen Darstellung der tatsächlichen Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets auf die Hinderungsgründe ein. Maßgeblich seien demnach neben der Vergütung und dem Aufwand auch die Benachteiligung von Klienten aus stationären Hilfesystemen und die persönlichen Merkmale der Berufsbetreuer. Ferner nennt der Autor Lösungen, wie diese zahlreichen Hinderungsgründe, welche aus den Rahmenbedingungen und verschiedenen persönlichen Faktoren resultieren, überwunden werden können.
Dieser Beitrag ist eine Zweitveröffentlichung und wurde bereits in der BdB Aspekte („Hinderungsgründe für das persönliche Budget aus Sicht der Betreuung“ in: BdB Aspekte 93, März 2012, S. 26–32) veröffentlicht.
Stichwörter:
Persönliches Budget, § 17 Abs. 2 SGB IX, Berufsbetreuer, Betreuer, Fallmanagement/Case Management (Fall-Management/Case-Management)
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