21.06.2012 A: Sozialrecht Ulrich: Diskussionsbeitrag A15-2012

Rechtsschutzbedürfnis gegen die Weiterleitung des Rehabilitationsantrags – Anmerkung zu SG Fulda, Gerichtsbescheid v. 02.01.2012 – S 1 R 151/09

(Zitiervorschlag: Ulrich: Rechtsschutzbedürfnis gegen die Weiterleitung des Rehabilitationsantrags – Anmerkung zu SG Fulda, Gerichtsbescheid v. 02.01.2012 – S 1 R 151/09; Forum A, Beitrag A15-2012 unter www.reha-recht.de; 22.06.2012)

Der Autor bespricht eine Entscheidung des Sozialgerichts Fulda vom 2. Januar 2012. Umstritten war, ob ein Versicherter gerichtlich gegen die Weiterleitung seines Rehabilitationsantrages (hier Antrag auf Ausstattung mit einem Hörgerät) durch den erstangegangenen Rehabilitationsträger an den nach dessen Ansicht zuständigen Rehabilitationsträger vorgehen kann. Das SG Fulda verneinte dies.

Der Autor begrüßt die Entscheidung. Seiner Ansicht nach wird die Weiterleitung zu Recht als bloße interne Verfahrenshandlung charakterisiert und daher auch zu Recht ein Rechtschutzbedürfnis des Versicherten verneint.

 


Stichwörter:

Zuständigkeit nach § 14 SGB IX, Klagebefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Weiterleitung des Antrags, Passivlegitimation, Hilfsmittel, Hörgerät, Festbetrag, Zuständigkeitsklärung


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