10.10.2013 A: Sozialrecht Dillmann: Diskussionsbeitrag A17-2013

Medizinische Rehabilitation in der Sozialhilfe – Reservefunktion der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Teil 2)

(Zitiervorschlag: Dillmann: Medizinische Rehabilitation in der Sozialhilfe – Reservefunktion der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Teil 2); Forum A, Beitrag A17-2013 unter www.reha-recht.de; 10.10.2013)

Im zweiten Teil seines Beitrags geht der Autor insbesondere auf die Konkurrenzen zwischen der medizinischen Rehabilitation und der sozialen Teilhabe ein. Ebenso vertieft er die Problematik, wenn die Eingliederungshilfe (§ 54 SGB XII), die eine sehr wichtige soziale Teilhabeleistung darstellt, für den Fall einer nicht bewilligten medizinischen Rehabilitationsleistung als Reserveleistung ausgenutzt und so ein zweites Rehabilitationssystem geschaffen werde. 

Wie eine mögliche Trennung zwischen Leistungen der sozialen Teilhabe, die innerhalb der medizinischen Rehabilitation gewährt werden, und tatsächlichen sozialen Teilhabeleistungen wie der Eingliederungshilfe ausgestaltet sein kann, stellt der Autor beispielhaft anhand der Hilfsmittelversorgung dar. 

Schließlich nennt er mögliche Kriterien anhand derer erreicht werden könnte, dass die Sozialhilfe nicht stärker als nötig als „Auffangleistung“ strapaziert wird und eine umfassende Teilhabe dennoch verwirklicht werden kann.

 


Stichwörter:

Subsidiaritätsprinzip, § 55 SGB IX, Medizinische Rehabilitation, Eingliederungshilfe, Soziale Teilhabe, Hilfsmittelversorgung


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.