19.08.2011 A: Sozialrecht Bunge: Diskussionsbeitrag A19-2011

Bestimmung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe – Vorläufige Leistungen zur Pflege nach § 43 SGB I – Hessisches LSG, Urt. v. 30.09.2009, Az. L 6 SO 142/08

Der Autor bespricht eine Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts vom 30. September 2009. Streitgegenstand war die Übernahme der Wohnheimkosten einer über 65jährigen, langjährig psychisch kranken Frau als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft der Eingliederungshilfe nach §§ 53 SGB XII und als Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII.

Sowohl der örtliche als auch der überörtliche Träger der Sozialhilfe bestritten ihre Zuständigkeit und verwiesen auf die Leistungspflicht des jeweils anderen. Das Landessozialgericht entschied, dass der örtliche Sozialhilfeträger zuständig sei. Dies ergebe sich zum einen schon daraus, dass er gem. § 14 Abs. 2 S. 1 SGB IX für die Leistungen zur Teilhabe und gem. § 43 SGB I für die Hilfe zur Pflege im Verhältnis zur Klägerin als erstangegangener Träger leistungspflichtig war. Zum anderen sei er jedoch auch materiell leistungszuständig gewesen. Dies ergebe sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 2 HAG/SGB XII.

Der Autor begrüßt die Entscheidung. Zu Recht habe das Landessozialgericht hier auf die Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 2 HAG/SGB XII abgestellt und den örtlichen Sozialhilfeträger zur Leistungserbringung verpflichtet. Zu Recht habe es im vorliegenden Fall auch § 43 SGB I als ergänzende Vorschrift zu § 14 SGB IX angewandt. Nach Ansicht des Autoren handelt es sich hierbei um eine sinnvolle Ergänzung, die Zuständigkeitskonflikte in den Fällen löst, in denen neben den Leistungen zur Teilhabe weitere Sozialleistungen beantragt werden.

(Zitiervorschlag: Bunge: Bestimmung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe – Vorläufige Leistungen zur Pflege nach § 43 SGB I – Hessisches LSG, Urt. v. 30.09.2009, Az. L 6 SO 142/08; Forum A, Beitrag A19-2011 unter www.reha-recht.de; 19.08.2011)


Stichwörter:

§ 43 SGB I, Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII), überörtlicher Sozialhilfeträger, örtlicher Sozialhilfeträger, Heimunterbringung, Zuständigkeitsfrage, Zuständigkeit nach § 14 SGB IX, Sozialhilfe, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Heimrecht, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


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