30.01.2012 A: Sozialrecht Ulrich: Diskussionsbeitrag A2-2012

Hörgeräteversorgung – Notwendigkeit einer Hörgeräteabschlussprüfung – Anmerkung zu LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.04.2011 – L 9 KR 94/11 B ER

(Zitiervorschlag: Ulrich: Hörgeräteversorgung – Notwendigkeit einer Hörgeräteabschlussprüfung – Anmerkung zu LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.04.2011 – L 9 KR 94/11 B ER; Forum A, Beitrag A2-2012 unter www.reha-recht.de; 30.01.2012)

Der Autor bespricht eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. April 2011.

In diesem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes begehrte der Versicherte von seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten für seine Hörgeräte über den Festbetrag hinaus. Das LSG lehnte dies ab, weil der Versicherte sich die Hörgeräte nicht hatte ärztlich verordnen lassen. Erst durch die ärztliche Verordnung werde aus dem gesetzlich eingeräumten Rahmenrecht des Versicherten ein Anspruch auf ein bestimmtes Hilfsmittel. Außerdem scheitere der Anspruch des Versicherten auf Übernahme der Kosten für die begehrten Hörgeräte auch daran, dass die Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Verordnung mit diesen nicht festgestellt worden sei.

Der Autor stimmt der Entscheidung nur bedingt zu. Zwar müssten Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Hörgeräteausstattung positiv festgestellt werden. Das Erfordernis einer ärztlichen Verordnung ergebe sich aber weder aus dem Gesetz noch entspreche es der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Um Probleme mit den Krankenkassen bei der Ausstattung mit Hörgeräten zu vermeiden, sei den Betroffenen dennoch zu empfehlen, eine ärztliche Verordnung einzufordern.


Stichwörter:

Hilfspersoneneigenschaft des Hörgeräteakustikers, Beratung durch Hörgeräteakustiker, Hörgeräteabschlussprüfung, Arztvorbehalt im Hilfsmittelrecht, Hörgerät, Hilfsmittel, Vertragsärztliche Verordnung, Festbetrag, Wirtschaftlichkeitsgebot, Hilfsmittelrichtlinie


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