31.10.2011 A: Sozialrecht Ulrich: Diskussionsbeitrag A27-2011

Erstattung der Anschaffungskosten für ein Rollstuhl-Bike – Anmerkung zu BSG Urt. v. 18.05.2011 – B 3 KR 12/10 R

(Zitiervorschlag: Ulrich: Erstattung der Anschaffungskosten für ein Rollstuhl-Bike – Anmerkung zu BSG Urt. v. 18.05.2011 – B 3 KR 12/10 R; Forum A, Beitrag A27-2011 unter www.reha-recht.de; 31.10.2011)

Der Autor bespricht eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. Mai 2011.

Umstritten war, ob einem querschnittsgelähmten Versicherten ein Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich zusteht. Während das Sozialgericht einen Anspruch gegen die Krankenkasse bejaht hatte, bestimmte die Berufungsinstanz den mit einem Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich zu erreichenden Nahbereich der Wohnung in Anlehnung an den im Recht der Erwerbsminderungsrenten geltenden Grenzwert von 500 Metern. Da der Versicherte diese Strecke mit einem bereits vorhandenen Aktivrollstuhl erschließen könne, sei ein Rollstuhl-Bike nicht erforderlich. Dem schloss sich das BSG nicht an. Es verzichtete darauf, für die Konkretisierung des Nahbereichs Mindestwegstrecken oder Entfernungsobergrenzen festzulegen und verwies den Fall an die Vorinstanz zurück. Dieser gab es auf, das mobilitätsbezogene körperliche Leistungsvermögen des Versicherten zu ermitteln.

Der Autor begrüßt die Entscheidung des BSG. Zu Recht bestimme dieses den Nahbereich nicht mittels Mindestwegstrecken oder Entfernungsobergrenzen, sondern beziehe nur solche Wege ein, die räumlich einen Bezug zur Wohnung und sachlich einen Bezug zu den Grundbedürfnissen der physischen und psychischen Gesundheit beziehungsweise der selbstständigen Lebensführung aufweisen. Erfreulich sei außerdem, dass das BSG nicht erneut darauf abgestellt habe, wie häufig das Hilfsmittel pro Tag genutzt werde.



Stichwörter:

Rollstuhl-Bike, Grundbedürfnis „Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums“, Nahbereich, Bewegungsradius, Wegefähigkeit, Behinderungsausgleich (mittelbarer), Mobilität, Erstattung selbstbeschaffter Leistungen (§ 15 SGB IX), § 33 SGB V, Merkzeichen G, Häufigkeit der Nutzung eines Hilfsmittels, Hilfsmittel, Grundbedürfnis, Wirtschaftlichkeitsgebot, Nachteilsausgleich, Behinderungsausgleich


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