16.02.2011 A: Sozialrecht Bunge: Diskussionsbeitrag A4-2011

Leicht abmontierbare Lichtsignalanlagen sind Hilfsmittel der GKV; BSG v. 29.04.2010, Az. B 3 KR 5/09 R SG

(Zitiervorschlag: Bunge: Leicht abmontierbare Lichtsignalanlagen sind Hilfsmittel der GKV; BSG v. 29.04.2010, Az. B 3 KR 5/09 R SG; Forum A, Beitrag A4-2011 unter www.reha-recht.de; 22.02.2011)

Der Autor bespricht eine Entscheidung des BSG. Streitgegenständlich war in diesem Fall der Anspruch eines Versicherten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage, die die akustischen Signale der Türklingel in optische Signale umwandelt.

Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme mit der Begründung ab, dass die Lichtsignalanlage der Klägerin bei einem Wohnungswechsel nicht mitgenommen werden könne und es sich folglich nicht um ein Hilfsmittel der GKV, sondern um eine – in die Zuständigkeit der Pflegekasse fallende – Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes handele.

Der Autor begrüßt die Entscheidung des BSG, welches für die Einstufung als Hilfsmittel auf das Kriterium der Beweglichkeit der Lichtsignalanlage abstellt und merkt an, dass abzuwarten bleibt, inwieweit das LSG die einzelnen Komponenten der Lichtsignalanlage als notwendig und wirtschaftlich vertretbar erachtet.


Stichwörter:

Erstausstattung, Lichtsignalanlage, Klingelleuchte, Grundbedürfnis, individuelles Wohnumfeld, § 31 Abs. 1 SGB IX, § 26 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX, Behinderungsausgleich, Hilfsmittel, § 33 SGB V


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