25.04.2013 A: Sozialrecht Giese: Diskussionsbeitrag A5-2013

Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form eines behindertengerechten Kraftfahrzeugs – Anmerkung zu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2012 – L 2 SO 1378/11

(Zitiervorschlag: Giese: Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form eines behindertengerechten Kraftfahrzeugs – Anmerkung zu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2012 – L 2 SO 1378/11; Forum A, Beitrag A5-2013 unter www.reha-recht.de; 25.04.2013)

Die Autorin bespricht eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 26. September 2012. Geklagt hatte eine junge Frau, die den behinderungsgerechten Umbau eines Fahrzeugs erfolglos als Leistung der Eingliederungshilfe beantragt hatte. Der Sozialhilfeträger begründete die Ablehnung damit, dass sie andere Beförderungsmöglichkeiten nutzen könne. Das LSG bejahte den Anspruch auf die Leistung. Der Sozialhilfeträger habe die individuelle Situation nicht hinreichend berücksichtigt. Es spreche auch nicht gegen den Anspruch, dass die Antragstellerin aufgrund ihrer Behinderung den PKW nicht selbst bedienen könne.
Die Autorin begrüßt die Entscheidung des LSG. Die Eingliederungshilfe müsse bei der sozialen Teilhabe den individuellen Bedarf berücksichtigen. Weiter dürfe eine Behinderung nicht zu einem reduzierten Teilhabeanspruch führen. Abschließend gibt die Autorin praktische Hinweise für die Beantragung der Kfz-Hilfe.


Stichwörter:

Art. 20 UN-BRK, Eingliederungshilfe-Verordnung (EinglH-VO), Fahrzeug, Beförderung, Umbau, individueller Bedarf, Eingliederungshilfe, Kfz, Mobilität, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Gesellschaftliche Teilhabe


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.