02.03.2012 A: Sozialrecht Haack: Diskussionsbeitrag A6-2012

Schulbegleitung und Schulbeförderung als Teil eines Persönlichen Budgets – Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urt. v. 07.12.2011, Az. 6 K 1432/08SG

(Zitiervorschlag: Haack: Schulbegleitung und Schulbeförderung als Teil eines Persönlichen Budgets – Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urt. v. 07.12.2011, Az. 6 K 1432/08SG; Forum A, Beitrag A6-2012 unter www.reha-recht.de; 02.03.2012)

Der Autor bespricht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 7. Dezember 2011. Umstritten war, ob die klagende autistische Schülerin einen Anspruch auf Schulbegleitung und Schulbeförderung als Persönliches Budget gegen den Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat. Das Verwaltungsgericht Frankfurt bejahte dies.

Der Autor stimmt dem Urteil zu. Zu Recht sei mit diesem entschieden, dass es sich bei der Schulbegleitung und bei der Schulbeförderung um budgetfähige Leistungen zur Teilhabe handelt. Auch gegen den Kinder- und Jugendhilfeträger bestehe ein Anspruch darauf, eine Leistung als persönliches Budget in Anspruch zu nehmen, ohne dass diese Leistung vom Alter oder der Geschäftsfähigkeit des Antragsstellers abhängig gemacht werden dürfe. Bedenken des Kinder- und Jugendhilfeträgers bezüglich seines Schutzauftrages könne mit der Zielvereinbarung begegnet werden.

Der Autor misst dem Urteil vor allem Bedeutung bei im Hinblick auf die Statthaftigkeit der Feststellungsklage, um grundsätzliche Fragen bezüglich des Budgets zu klären, wenn eine Zielvereinbarung noch nicht geschlossen wurde. Das Gericht habe hier einen gangbaren Weg zum effektiven Rechtsschutz aufgezeigt.



Stichwörter:

§ 35 a SBG VIII, Persönliches Budget als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, Geschäftsfähigkeit des Budgetnehmers, budgetfähige Leistung, Schulbegleiter, Schule und Bildung, Persönliches Budget, Verhältnis des SGB IX zu den Leistungsgesetzen, Selbstbestimmung, Eingliederungshilfe, Rehabilitationsträger


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