11.03.2014 A: Sozialrecht Exner/Dillmann: Diskussionsbeitrag A8-2014

Navigationen bei der Kraftfahrzeughilfe – Anmerkung zum Urteil des BSG vom 23.08.2013 – B 8 SO 24/11 R

(Zitiervorschlag: Exner/Dillmann: Navigationen bei der Kraftfahrzeughilfe – Anmerkung zum Urteil des BSG vom 23.08.2013 – B 8 SO 24/11 R; Forum A, Beitrag A8-2014 unter www.reha-recht.de; 11.03.2014)

Die Autoren beschäftigen sich mit der Frage, wann ein behinderter Mensch Anspruch auf die Ausstattung eines Kraftfahrzeugs (Kfz) mit besonderen Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräten als Leistung der Eingliederungshilfe hat. Sie besprechen dazu das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.08.2013. Dieses befasste sich mit der Frage, in welchem Umfang die Sozialhilfeträger für den Umbau eines Kfz zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit sorgen müssen.

Anders als das BSG sind die Autoren der Ansicht, dass die Regelungen zur Ausstattung eines behinderten Menschen mit einem Kfz und die Vorschriften zum Umbau eines Kfz mit Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräten aus systematischen Gründen einheitlich auszulegen sind.

Zu Recht habe das BSG der Ausübung eines Ehrenamts eine besondere Bedeutung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zuerkannt. Hieraus folge jedoch nicht, dass zur Ausübung dieses Ehrenamts stets Leistungen der Kraftfahrzeughilfe zu erbringen seien. Die Kraftfahrzeughilfe dürfe als Eingliederungshilfeleistung nach dem SGB XII nicht ihres sozialhilferechtlichen Charakters beraubt werden.


Stichwörter:

Anschaffung eines Kfz, Kfz-Umbau, Kfz-Hilfe, Kraftfahrzeughilfe, Menschenwürdiges Dasein, Ehrenamt, Eingliederungshilfe, Einkommensanrechnung, Hilfsmittel, Mobilität, Nachrang Sozialhilfe, Personenzentrierung, Existenzminimum, Eingliederungshilfeverordnung, Nachrangige Zuständigkeit


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