20.05.2011 A: Sozialrecht Weber, Welti, Willig: Diskussionsbeitrag A9-2011

Wissenschaft und Praxis im Dialog: Die Situation von Hörgeschädigten nach dem Urteil des BSG v. 17.12.2009 – B 3 KR 20/08 R

(Zitiervorschlag: Weber, Welti, Willig: Wissenschaft und Praxis im Dialog: Die Situation von Hörgeschädigten nach dem Urteil des BSG v. 17.12.2009 – B 3 KR 20/08 R; Forum A, Beitrag A9-2011 unter www.reha-recht.de; 20.05.2011)

Der vorliegende Beitrag enthält einen Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Robert Weber zum Diskussionsbeitrag 12-2010 in Forum A von Prof. Dr. Felix Welti und eine Erwiderung von Prof. Dr. Felix Welti und Manuela Willig, Dipl. jur., M. mel. Die Autoren diskutieren die Situation von hörgeschädigten Menschen, wie sie sich nach dem BSG-Urteil vom 17. Dezember 2009 – B 3 KR 20/08 R – darstellt.

Weber schildert aus anwaltlicher Sicht die praktischen Probleme und Schwierigkeiten, vor denen der hörgeschädigte Mensch und sein Prozessbevollmächtigter auch nach dem Urteil des BSG stehen, wenn ein neues Hörgerät benötigt wird. Nach seiner Ansicht hat das BSG in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 wesentliche Fragen unbeantwortet gelassen und neue Fragen aufgeworfen. Er weist auf die Probleme bei der Rechtsdurchsetzung hin und fordert Rechtsprechung und Literatur auf, das Sozialrecht hörbehinderter Menschen verständlich und praktikabel auszulegen.

Welti und Willig setzen sich mit den von Weber dargelegten Praxisproblemen auseinander. Nach ihrer Ansicht resultieren diese zum einen aus einer unklaren Gesetzeslage, zum anderen daraus, dass die Rehabilitationsträger zum Teil ihren Aufgaben im Verfahren nicht gerecht werden. Auch müsse die Rechtsprechung von den klärenden Ansätzen des SGB IX noch konsequenter Gebrauch machen.


Stichwörter:

Hilfsmittel, Vertragspreis, Festbetrag, Hörgerät, § 14, Bedarfsfeststellung, Beratungspflicht, Abgrenzungsfragen, Gemeinsame Empfehlungen (GE), Behinderungsausgleich (unmittelbarer), Behinderungsausgleich


Kommentare (1)

  1. Kastner
    Kastner 28.06.2011
    Ich möchte an dieser Stelle die gelungene Verknüpfung der Sichtweisen praktisch Tätiger und Wissenschaft loben. Nur in einem solchem Dialog können kontinuierliche Verbesserungen erreicht werden. Wünschenwert wäre an dieser Stelle ebenso die Sichtweisen der Sozialleistungsträger bzw. des Gesetzgebers.

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