Übernahme der Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers bei der Berufsschulausbildung – Anmerkung zu OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.10.2011 – 7 A 10405/11
(Zitiervorschlag: Ulrich: Übernahme der Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers bei der Berufsschulausbildung – Anmerkung zu OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.10.2011 – 7 A 10405/11; Forum A, Beitrag A9-2012 unter www.reha-recht.de; 20.04.2012)
In diesem Beitrag wird ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz zur Übernahme der Kosten eines Gebärdendolmetschers bei der Berufsschulausbildung besprochen. In dem Verfahren begehrte das Land als Träger des Integrationsamts von der Bundesagentur für Arbeit die Übernahme bisheriger und künftiger Kosten für eine Arbeitsassistenz für die Berufsschulbegleitung. Das OVG Rheinland-Pfalz entschied, dass die Bundesagentur für Arbeit als zuständiger Rehabilitationsträger neben den Kosten der praktischen Berufsausbildung auch die notwendigen Aufwendungen für den Besuch der Berufsschule übernehmen müsse. Der Autor begrüßt die Entscheidung des Gerichts.
Stichwörter:
Berufsschulausbildung, Integrationsamt, Arbeitsassistenz, § 102 SGB IX, Zuständigkeit nach § 14 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Gebärdensprachdolmetscher, Gebärdensprache, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe
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