02.08.2013 A: Sozialrecht Peters-Lange: Diskussionsbeitrag A9-2013

Anspruch auf berufliche Weiterbildung – verfahrensrechtliche und materielle Wirkung von § 14 SGB IX auf die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs durch den erstangegangenen Rehabilitationsträger – Anmerkung zu LSG Berlin-Brandenburg 07.05.2012 – L 18 AL 135/12

(Zitiervorschlag: Peters-Lange: Anspruch auf berufliche Weiterbildung – verfahrensrechtliche und materielle Wirkung von § 14 SGB IX auf die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs durch den erstangegangenen Rehabilitationsträger – Anmerkung zu LSG Berlin-Brandenburg 07.05.2012 – L 18 AL 135/12; Forum A, Beitrag A9-2013 unter www.reha-recht.de; 02.08.2013)

Die Autorin diskutiert im vorliegenden Beitrag die verfahrensrechtliche und materielle Wirkung des § 14 SGB IX im Rahmen beruflicher Weiterbildung. Hierzu bespricht sie eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2012.
Das Gericht bestätigt zwar die Ablehnung einer Bildungsmaßnahme nach dem SGB III, stellt jedoch fest, dass die Zuständigkeit des erstangegangenen Leistungsträgers, nachdem er den Antrag nicht fristgerecht weitergeleitet hatte, verkannt wurde.

Die Autorin greift in ihrem Beitrag das bekannte Problem der Leistungszuständigkeiten auf und diskutiert die Anforderungen, Grenzen und Konsequenzen für den verantwortlichen Leistungsträger nach § 14 II SGB IX hinsichtlich möglicher Erstattungsansprüche und Ermessensspielräume.


Stichwörter:

Berufliche Eingliederung, Zuständigkeit nach § 14 SGB IX, § 104 SGB X, Rehabilitationsträger, Gegliedertes Sozialleistungssystem, Zuständigkeit, Zuständigkeitsklärung, Verfahrensbeschleunigung, Antragstellung


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