24.03.2014 A: Sozialrecht Weber: Diskussionsbeitrag A9-2014

Pfändungsschutz für Pkw, der für Arztbesuche behinderter Familienangehöriger verwendet wird – Anmerkung zu LG Berlin, Beschluss vom 15.04.2013 – 51 T 227/13

(Zitiervorschlag: Weber: Pfändungsschutz für Pkw, der für Arztbesuche behinderter Familienangehöriger verwendet wird – Anmerkung zu LG Berlin, Beschluss vom 15.04.2013 – 51 T 227/13; Forum A, Beitrag A9-2014 unter www.reha-recht.de; 24.03.2014)

Im vorliegenden Beitrag beschäftigt sich der Autor mit dem Pfändungsschutz für Pkw, wenn dieser für Arztbesuche behinderter Familienmitglieder benötigt wird.

Er bespricht dazu eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin vom 15.04.2013. Das Gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ein notwendiges Hilfsmittel, hier in Form eines Pkw, von der Pfändung ausgenommen sein kann. Im vorliegenden Fall benötigte die Schuldnerin den Pkw nicht für sich selbst, sondern weil eine behinderte Angehörige auf diese Transportmöglichkeit für Arztbesuche angewiesen war.

Der Autor begrüßt die Entscheidung des LG, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) fortführt und Familienangehörige eines Schuldners im Bereich des Pfändungsschutzes mit diesen gleichstellt.

Dieser Beitrag schließt an einen früheren, in Forum A veröffentlichten Beitrag von Daniel Kiesow an (Diskussionsbeitrag A18-2012). Dieser beschäftigte sich mit der Rechtsprechung des BGH zum Pfändungsschutz eines Pkw bei Eigenbedarf eines gehbehinderten Schuldners.


Stichwörter:

Pfändungsschutz, Hilfsmittel, Vollstreckungsrecht, Angehörige, Kfz, Gehbehinderung


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