10.01.2014 B: Arbeitsrecht von Roetteken: Diskussionsbeitrag B1-2014

Änderung der Rechtsprechung des BVerwG zu den Anforderungen der gesundheitlichen Eignung für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis – Teil 1: das Urteil des BVerwG v. 25.7.2013

Der Autor beschäftigt sich mit der Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu den Anforderungen an die gesundheitliche Eignung eines Beamtenanwärters. Der Beitrag erscheint in drei Teilen.

In Teil 1 des Beitrages erläutert der Autor vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerwG vom 25.7.2013 den geänderten, für den Betroffenen günstigeren Maßstab für die Erstellung einer Eignungsprognose. Die gesundheitliche Eignung sei nur noch zu verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor dem Erreichen der Altersrente Dienstunfähigkeit eintreten werde. Der Autor betont die Bedeutung der Qualität des ärztlichen Gutachtens, das der Eignungsprognose des Dienstherrn zugrunde liegen muss und benennt die grundlegenden Anforderungen, die an das Gutachten zu stellen sind. Im Anschluss erläutert er die Änderungen im Hinblick auf die gerichtliche Überprüfbarkeit der Eignungsentscheidung.

(Zitiervorschlag: von Roetteken: Änderung der Rechtsprechung des BVerwG zu den Anforderungen der gesundheitlichen Eignung für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis – Teil 1: das Urteil des BVerwG v. 25.7.2013; Forum B, Beitrag B1-2014 unter www.reha-recht.de; 10.01.2014)


Stichwörter:

Eignung (fehlende gesundheitliche), Beamtenverhältnis, Beamtenanwärter, Überprüfbarkeit der Eignungsentscheidung, Krankheit, Lebenszeitprinzip im Beamtenrecht, Eignungsprüfung, Behinderung, Dienstunfähigkeit von Beamten, Gutachten, Einstellungsverfahren, Schwerbehinderung, Diskriminierung bei Einstellung


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