19.09.2012 B: Arbeitsrecht Kohte/Bernhardt: Diskussionsbeitrag B10-2012

Kommunikationsprobleme bei der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung – Teil 2 – Anmerkung zu LAG Köln 25.04.2012 – 9 TaBV 96/11

Die Autoren beschäftigen sich ausgehend von einem Verfahren des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln, in dem mehrere schwerbehinderte Arbeitnehmer die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung wegen des Wahlausschlusses einer gleichgestellten Arbeitnehmerin angefochten hatten, mit den Anforderungen, die im einfachen Wahlverfahren an eine Wahlversammlung zu stellen sind.

Im Besonderen beziehen sie den Aspekt der Barrierefreiheit mit ein und weisen auf die besondere Bedeutung von Kommunikationshilfen wie Gebärdensprachdolmetschern hin. Ob und inwieweit Arbeitgeber verpflichtet seien, Gebärdensprachdolmetscher für die Teilnahme an Betriebs- und Wahlversammlungen bereitzustellen, müsse vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention zeitnah diskutiert werden. Hierzu fordern die Autoren nachdrücklich auf.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um die Fortsetzung des Beitrages „Kommunikationsprobleme bei der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung – Teil 1“, der als B9-2012 erschienen ist.

(Zitiervorschlag: Kohte/Bernhardt: Kommunikationsprobleme bei der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung – Teil 2 – Anmerkung zu LAG Köln 25.04.2012 – 9 TaBV 96/11; Forum B, Beitrag B10-2012 unter www.reha-recht.de; 19.09.2012)


Stichwörter:

Wahlanfechtung, Anzahl der Wahlberechtigten, Mündliche Kommunikation, Dolmetscher für Wahlversammlung, Dolmetscher für Betriebsversammlung, Ausschluss von einer Wahl, Wahlberechtigung, Verstoß gegen Wahlvorschriften, Wahlversammlung, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Kommunikationsproblem, Gebärdensprachdolmetscher, Gebärdensprache, Barrierefreiheit, Barrierefreies Wahlverfahren


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