08.07.2014 B: Arbeitsrecht Schaumberg: Diskussionsbeitrag B11-2014

Der Einfluss des betrieblichen Eingliederungsmanagements auf die Versetzung eines Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand – Zugleich eine Besprechung des Urteils des OVG Schleswig-Holstein vom 30.03.2012, 2 LB 1/12, n. v.

(Zitiervorschlag: Schaumberg: Der Einfluss des betrieblichen Eingliederungsmanagements auf die Versetzung eines Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand – Zugleich eine Besprechung des Urteils des OVG Schleswig-Holstein vom 30.03.2012, 2 LB 1/12, n. v.; Forum B, Beitrag B11-2014 unter www.reha-recht.de; 08.07.2014)

Der Autor beschäftigt sich in dem vorliegenden Beitrag mit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Er untersucht in diesem Zusammenhang insbesondere den Einfluss des betrieblichen Eingliederungsmanagements auf das Verfahren.

Seiner Ansicht nach sei inzwischen deutlich, dass ein betriebliches Eingliederungsmanagement auch in einem Beamtenverhältnis durchzuführen sei. Es handele sich hierbei dennoch nicht um eine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, sondern lasse bei einer grundlos unterlassenen Durchführung lediglich die Vermutung des § 44 Abs. 1 S. 2 Bundesbeamtengesetz entfallen.

 


Stichwörter:

BEM, Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, § 44 BBG, Beamtenrecht, Dienstunfähigkeit von Beamten


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