08.08.2014 B: Arbeitsrecht Rosendahl: Diskussionsbeitrag B12-2014

Anspruch auf Schadensersatz bei Verweigerung einer behinderungsgerechten Beschäftigung – Anmerkung zu LAG Frankfurt, Urteile v. 21.03.2013 – 5 Sa 842/11 und 5 Sa 1720/11

(Zitiervorschlag: Rosendahl: Anspruch auf Schadensersatz bei Verweigerung einer behinderungsgerechten Beschäftigung – Anmerkung zu LAG Frankfurt, Urteile v. 21.03.2013 – 5 Sa 842/11 und 5 Sa 1720/11; Forum B, Beitrag B12-2014 unter www.reha-recht.de; 08.08.2014)

Im vorliegenden Beitrag setzt sich die Autorin mit einem möglichen Schadensersatzanspruch bei Verweigerung einer behinderungsgerechten Beschäftigung auseinander. Hierzu bespricht sie zwei Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen vom 21. März 2013.

Die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Klägerin begehrte die Zahlung ausstehender Arbeitsentgelte, die ihr der Arbeitgeber während und nach einer Arbeitsunfähigkeitsphase nicht ausgezahlt hatte. Das LAG gab der Klage statt und sprach der Klägerin einen Schadensersatzanspruch in Höhe des nicht gezahlten Arbeitslohns zu.

Die Autorin begrüßt die Entscheidung des Gerichts und vertieft die vom LAG aufgegriffenen Rechtsfragen zur effektiven Durchsetzung des Rechts auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz.


Stichwörter:

Arbeitsentgelt, Behinderungsgerechte Beschäftigung, Behinderungsgerechter Arbeitsplatz, Schadensersatz, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Berufliche Teilhabe, Angemessene Vorkehrungen, Berufliche Rehabilitation


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