25.09.2014 B: Arbeitsrecht Schuster: Diskussionsbeitrag B14-2014

Die Schwerbehindertenvertretung als betrieblicher Interessenvertreter für Menschen mit Beeinträchtigungen – Aufgaben, Rechte und Pflichten

(Zitiervorschlag: Schuster: Die Schwerbehindertenvertretung als betrieblicher Interessenvertreter für Menschen mit Beeinträchtigungen – Aufgaben, Rechte und Pflichten; Forum B, Beitrag B14-2014 unter www.reha-recht.de; 25.09.2014)

Der Autor beschäftigt sich anlässlich der im Herbst 2014 stattfindenden Wahlen der Vertrauensfrauen und -männer der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) im vorliegenden Beitrag mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der betrieblichen Interessenvertretung für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellten Menschen.

In seinen Ausführungen zu den Aufgaben der SBV vertieft er z. B. insbesondere die Überwachungs-, Vorsorge, und Beschwerdefunktion, das Unterrichtungs- und Anhörungsrecht sowie die Integrations- und Kooperationsfunktion der Interessenvertretung. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die SBV inzwischen wesentlich an Bedeutung in den Betrieben gewonnen hat und wünscht, dass auch künftig die Stellung der Vertrauenspersonen in den Betrieben weiter gefestigt werden kann.

Zu dem hier besprochenen Thema sind bereits folgende Beiträge im Diskussionsforum erschienen:

  • Kohte/Bernhardt, Die „nicht ganz“ öffentliche Wahl: Wie ist bei Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung das Gebot der Öffentlichkeit der Wahl sicherzustellen?, Beitrag B9-2014

  • Kohte/Bernhardt, Die „nicht ganz“ geheime Wahl: Wie ist bei Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung das Wahlgeheimnis zu wahren?, Beitrag B7-2014

  • Bernhardt: Sonderkündigungsschutz als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, Beitrag B5-2013

  • Kohte/Bernhard: Kommunikationsprobleme bei der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung Teil 1 und 2, Beitrag B9-2012 und Beitrag B10-2012

 


Stichwörter:

Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung, Zusammenarbeit betrieblicher Interessenvertretungen, Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, Schwerbehindertenwahlen, Wahl einer Schwerbehindertenvertretung, Interessenvertretung, Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung (SBV)


Kommentare (2)

  1. Cindy Schimank 07.09.2015
    Liebe Frau Yakoubi-Trawnik,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir haben den Autor des Beitrags auf diesen aufmerksam gemacht.

    Die Mitarbeitenden des Diskussionsforums dürfen nicht rechtsberatend tätig werden. Zur genauen Klärung Ihrer Fragen sollten Sie sich daher an eine Stelle wenden, die zur Beantwortung Ihrer Fragen befugt ist. Hierzu können Sie z.B. einen Anwalt (z.B. Fachanwalt für Sozialrecht) oder einen Sozialverband (z.B. VdK, SoVD) kontaktieren. Informationen erhalten Sie auch beim Integrationsamt.

    Möglicherweise finden Sie auch in einem der beiden nachfolgend genannten Beiträge Hinweise auf Ihre Fragen:

    - Giese/Ramm: Die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – Schwerpunkt: Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit – VG Cottbus, Urteil v. 31. Januar 2013, 5 K 500/09; Forum B

    - Ramm/Giese: Die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – Schwerpunkt: gutachterliche Stellungnahme – VG Cottbus, Urteil v. 31. Januar 2013, 5 K 500/09; Forum C

    Die Autorinnen setzen sich in den Beiträgen mit einem Urteil des Verwaltungsgericht Cottbus auseinander und gehen dabei u.a. auf die Anforderungen an die Beurteilung der Dienstunfähigkeit und die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 SGB IX) (Beitrag in Forum B) ein sowie auf die Anforderungen an die Begutachtung (Beitrag in Forum C).

    Beide Beiträge können Sie kostenfrei im Forum abrufen.
    Unter folgenden Links gelangen Sie zu den Beiträgen

    Beitrag in Forum B: http://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/diskussionsbeitrag-b16-2014/

    Beitrag in Forum C: http://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/diskussionsbeitrag-c19-2014/

    Mit freundlichen Grüßen
  2. Yakoubi-Trawnik. Margit
    Yakoubi-Trawnik. Margit 05.09.2015
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Frage ist es, ich bin verbeamtete Lehrerin,
    Realschullehrerin, im 35. Dienstjahr.
    Ich wurde zum 1.04. 2015 in den vorzeitigen Ruhestand
    versetzt, mit allen multiplen Beschwerden, die ich aktuell habe,
    vor allem orthopädisch, stehe vor einer Hüftoperation.
    Ist es nicht die Pflicht der Amtsärztin und generell des
    Gesundheitsamtes, mir eine medizinische Reha zu ermöglichen.
    Oder ist eher die Schwerbehindertenvertretung dafür
    zuständig??
    Muss die Schwerbehindertenvertretung sich nicht hier
    für ich einsetzen und muss ich nicht persönlich gehört werden
    beim RP bei der Schwerbehindertenvertretung?
    Ist das nicht Pflicht?
    Und muss nicht auch der Integrationsfachdienst dazu gehört werden
    bzw. das Integrationsamt seine Zustimmung geben
    bei einer schwerbehinderten Lehrkraft wie ich es bin?
    Ich bitte Sie darum, mir diese Fragen zu beantworten.
    Sollten diese kostenpflichtig sein, dann bitte ich SIe, mir dies
    zunächst mitzuteilen, und mir auch die Höhe der Kosten
    mitzuteilen.
    Bis bald, so hoffe ich , denn diese Fragen beschäftigen mich sehr.
    Täglich, seit dem 1. April 2015, als ich zur Ruhe gesetzt wurde.
    Gegen meinen WIllen und mir einer Kürzung von über 1000
    Euro Gehalt und ohne die Chance, noch eine Reha durchführen
    zu können.

    Bis bald, so hoffe ich,
    mit freundlichem Gruss,
    Margit Yakoubi-Trawnik
    ( Realschullehrerin )

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