08.11.2011 B: Arbeitsrecht Nebe: Diskussionsbeitrag B18-2011

Individueller Anspruch auf Durchführung eines BEM-Verfahrens

(Zitiervorschlag: Nebe: Individueller Anspruch auf Durchführung eines BEM-Verfahrens; Forum B, Beitrag B18-2011 unter www.reha-recht.de; 08.11.2011)

Die Autorin beschäftigt sich in diesem Beitrag mit der praxisrelevanten Frage, ob ein Beschäftigter einen individuell durchsetzbaren Anspruch auf Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements hat.

Hierzu erinnert sie zunächst daran, dass der Arbeitgeber zur Durchführung eines BEM verpflichtet ist, wenn die Voraussetzungen des § 84 Abs. 2 SGB IX vorliegen und dass das BEM weder von einer Wartezeit, einer Schwerbehinderung oder einer bestimmten Betriebsgröße abhängig gemacht werden darf. Sie macht dabei deutlich, dass es sich bei einem BEM-Verfahren um ein Instrument der Gesundheitsprävention und letztlich des Arbeitsschutzes handelt. Sodann wendet sie sich der Frage zu, ob aus der BEM-Pflicht des Arbeitgebers spiegelbildlich ein einklagbarer Anspruch des einzelnen Beschäftigten folgt. Dies bejaht die Autorin. Sie leitet her, dass § 84 Abs. 2 SGB IX privatvertragliche Wirkungen entfalte und daher die Grundsätze des Zivilrechts Anwendung fänden. Im Zivilrecht gelte, dass ein normiertes Recht im Regelfall mit einem Anspruch auf Erfüllung dieses Rechts verbunden sei. Auch sei zu bedenken, dass § 84 Abs. 2 SGB IX an Effektivität und Effizienz einbüße, wenn ein Verstoß gegen diese Norm nur Schadenersatzpflichten auslöse.

Letztlich spreche auch § 7 ArbSchG für die Annahme eines einklagbaren Anspruchs, denn aus dieser Norm ergebe sich, dass ein individueller Anspruch auf geschuldete Arbeitsschutzmaßnahmen bestehe und das BEM ein Verfahren sei, solche Maßnahmen zu ermitteln.


Stichwörter:

Risikobeurteilung, Gesundheitsprävention, § 618 Abs. 1 BGB, § 84 Abs. 2 SGB IX, Interessenvertretung, BEM, Arbeitsschutz, Einstweiliger Rechtsschutz


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.