11.12.2014 B: Arbeitsrecht Küster: Diskussionsbeitrag B19-2014

Zum Entschädigungsanspruch eines abgelehnten schwerbehinderten Bewerbers – Anmerkung zum BAG-Urteil vom 21.02.2013 – 8 AZR 180/12

(Zitiervorschlag: Küster: Zum Entschädigungsanspruch eines abgelehnten schwerbehinderten Bewerbers – Anmerkung zum BAG-Urteil vom 21.02.2013 – 8 AZR 180/12; Forum B, Beitrag B19-2014 unter www.reha-recht.de; 11.12.2014)

Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit dem Entschädigungsanspruch eines abgelehnten schwerbehinderten Bewerbers wegen einer behinderungsbedingten Benachteiligung. Sie bespricht dazu eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. Februar 2013.

Das Gericht hatte sich damit zu beschäftigen, ob die Klägerin durch eine Absage in einem Bewerbungsverfahren aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert wurde. Das BAG verneinte eine behinderungsbedingte Benachteiligung sowie eine Verletzung des § 81 Abs. 1 S. 9 Sozialgesetzbuch (SGB) IX.

Die Autorin diskutiert die Entscheidung des BAG kritisch. Sie geht dabei insbesondere auf die Pflicht zur Begründung der Auswahlentscheidung und den europarechtlichen Kontext der Entscheidung sowie auf die Indizwirkung möglicher Leistung von Überstunden ein.

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Stichwörter:

Darlegungs- und Beweislast, Entschädigungsanspruch, Schwerbehinderte Bewerber, Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen (§ 81 SGB IX), Auswahlverfahren, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Beweis, Beweislast, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe


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